Steuerberatervergütung

Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung vorab kalkulieren.

Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 4) getroffen ist. Innerhalb des Gebührenrahmens bestimmt der Steuerberater die Gebühr nach billigem Ermessen (§ 11): Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit, Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers. Vorgabe ist hier jeweils die Mittelgebühr; Werte und Ansätze lassen sich ändern. Ohne Gewähr.

Rechtsstand: StBVV i. d. F. ab 1.7.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 105), zuletzt geändert 19.12.2025

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